Basisausbildung und Begleithunde-Prüfung mit Verhaltenstest
Jeder Hund muss grundlegende Verhaltensweisen beherrschen, damit er für sich und seine Umwelt keine Gefahr darstellt. Gerade in der heutigen Zeit ist es enorm wichtig, dass der Hund ein friedlicher und umgänglicher Begleiter ist, der mit allen Umweltbedingungen zurecht kommt und keinem zur Last fällt.
Basisausbildung:
Hier lernt zuerst der Hundeführer, wie er richtig mit seinem Hund umgeht, wie er ihn motiviert und artgerecht ausbildet. Es werden die Grundbegriffe Sitz, Platz, Fuß, Hier, Bleib und die allgemeine Umweltverträglichkeit gelernt und geübt.
Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest:
Jeder Hundeführer muss vor dem praktischen Teil einen theoretischen Teil bestehen. Dazu werden 30 Fragen aus einem umfangreichen Fragenkatalog ausgewählt, die der Hundeführer dann beantworten muss. Besteht er diesen Test, kann er mit seinem Hund im praktischen Teil sein Können beweisen.
Der praktische Teil fordert neben einer allseitigen Verträglichkeit des Hundes (Neutralität gegenüber Menschen, Fahrradfahren, Autos, fremden Hunden oder Joggern) den allgemeinen Gehorsam. Hund und Hundeführer müssen verschiedene Übungen vorführen, u.A. die Leinenführigkeit, die Führbarkeit durch eine Menschengruppe, die sogenannte Freifolge (den Hund ohne Leine führen), die Sitz- und die Platzübung (der Hund wird aus dem Platz abgerufen und muss beim Hundeführer vorsitzen) und zu guter Letzt die Ablage, bei der der Hund während der Arbeit eines anderen Mensch-Hund Teams auf einem zugewiesenen Platz liegen bleiben muss, währen der Hundeführer 30 Schritte entfernt steht.
Die Begleithunde-Prüfung sollte für jeden Hundeführer Ziel und Pflicht sein, denn er erhält damit einen führigen Begleit- und Familienhund. Des Weiteren kann eine bestandene Prüfung heute sehr wertvoll sein (z.B. bei Listenhunden).
Eine bestandene Begleithunde-Prüfung ist außerdem die Voraussetzung und der Einstieg in den weiterführenden Hundesport. Ob beim Schutzhundesport, beim Agility, Obedience oder anderen Hundesportarten, ohne Begleithunde-Prüfung ist man nicht berechtigt, an weiterführenden Prüfungen teilzunehmen. Deshalb sollte es im Interesse des Hundehalters liegen, diese Prüfung mit seinem Hund in einem Verein abzulegen. Vielleicht finden Hund und Besitzer Gefallen an der gemeinsamen Arbeit. Es stehen jedem Mensch-Hund-Team mit bestandener Begleithunde-Prüfung viele Möglichkeiten im Hundesport offen.
Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG)
Unter der Bezeichnung Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (früher: Schutzhundeausbildung) versteht man die Ausbildung des Hundes in den Abteilungen A (Fährtenarbeit), B (Unterordnung) und C (Schutzdienst). Der Hund muss also sehr vielseitig veranlagt sein und umfassend ausgebildet werden
Abteilung A: Die Fährtenarbeit
Bei der Fährtenarbeit nutzt man den außergewöhnlich guten Geruchssinn des Hundes. Zum Vergleich: Der Hund besitzt ca. 300.000.000 Geruchszellen, während der Mensch nur ca. 500.000 Zellen nutzen kann. Der Hund riecht demnach ca. 600 mal besser als der Mensch.
Im VPG-Sport basiert die Fährtenarbeit auf dem Prinzip der Bodenverletzung. Der Fährtengeruch entsteht durch die „beschädigte“ Erdoberfläche – durch das Zertreten von Gräsern, Pflanzen und Kleinstlebewesen. Bei der Fährtenarbeit muss der Hund die getretene Spur, mit tiefer Nase suchend, folgen und die ausgelegten Gegenstände finden und verweisen. Verweisen bedeutet er legt, setzt oder verharrt vor dem Gegenstand.
In den verschiedenen Prüfungsstufen werden die Schrittzahl, die Anzahl der Gegenstände und die Liegezeit der Fährte langsam erhöht. Während bei der IPO1 die Anzahl der Schritte 300, die Anzahl der Gegenstände 2 und die Liegezeit eine halbe Stunde beträgt, sind es bei der FH2 ca. 2000 Schritt, 7 Gegenstände und eine Liegezeit von 3 Stunden. Diese Sparte der Ausbildung verlangt sehr viel Kondition und Ausdauer bei Hund und Hundeführer.
Abteilung B: Die Unterordnung
Die Unterordnung baut auf die Elemente der Begleithundeprüfung auf. Der Hund muss viele verschiedene Aufgaben erfüllen: Freifolge, Sitz, Platz und Steh aus der Bewegung, Hereinkommen nach dem Abrufen, Apportieren auf ebener Erde, über die Hürde und die Schrägwand, Vorraussenden mit Hinlegen, Ablegen usw. Auch hier werden die Anforderungen an das Mensch-Hund-Team von Prüfungsstufe zu Prüfungsstufe erhöht. Dabei ist das freudige Arbeiten des Hundes gemeinsam mit dem Hundeführer Vorraussetzung.
Abteilung C: Der Schutzdienst
Im Schutzdienst muss der Hund seine Wehrhaftigkeit und seinen Kampftrieb unter Beweis stellen. Er muss einen versteckten Helfer suchen, finden, verbellen, ihn an einer Flucht hindern, ihn bewachen, abtransportieren, einen Überfall auf seinen Hundeführer verhindern und abwehren und bei all diesen Situationen von seinem Hundeführer stets geführt und geleitet werden können. Der Hund wird dabei allerdings nicht zum wilden Beißer erzogen, sondern es wird ein gehoramer und sauber arbeitender Hund verlangt.
Alle Übungen in allen 3 Sparten werden in unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen unterteilt (IPO1-3). Für diese Ausbildung eignen sich nicht alle Hunderassen. Die sogenannten Gebrauchshunderassen wie Schäferhund, Malinois, Rottweiler, Dobermann, Boxer, Hovawart, Riesenschnauzer oder auch Airedale Terrier sind für diesen Hundesport besonders geeignet.